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Medienmitteilung vom 09. März 2023

9. März 2023 – Art 9 ÖVG: Gut gedacht – mangelhaft umgesetzt

Die Mitte Kanton Bern verlangt eine Korrektur des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (ÖVG). Was als Ausnahmeartikel gedacht war, nämlich kantonale Beiträge gewähren an Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen des touristischen Verkehrs, sofern diese für eine Region von wesentlicher Bedeutung sind, wird zunehmend zum gängigen Subventionsmittel für auserkorene Schifffahrtsunternehmen und
Bergbahnen.

Die Mitte verlangt in ihrer Motion die Überarbeitung des Gesetzesartikels. Die Beiträge sollen zielgerichtet und wirtschaftlich erfolgsversprechende Investitionen ermöglichen. Die Unternehmen sollen sich anteilsmässig beteiligen und für die Beitragsgewährung erfolgsversprechende Businesspläne vorlegen. Deshalb ist der Art. 9 ÖVG zu
präzisieren.

• Auskunft: GR Bernhard Riem; +41 79 703 06 80; [email protected]