Der Gemeinderatspräsident von Kandersteg will Antworten
2. März 2026 – Der Kanton Bern beabsichtigt, ab Anfang 2028 in Kandersteg eine Kollektivunterkunft für bis zu 200 Personen zu betreiben, wobei eine Regelbelegung von 160 Personen angestrebt wird.
Am 14. Januar 2026 fand in der Gemeindeverwaltung Kandersteg ein offizieller Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern, dem Amt für Integration und Soziales, der Bildungs- und Kulturdirektion, dem Betreiberverein Asyl Berner Oberland, der Eigentümerschaft der betroffenen Liegenschaft sowie dem Gemeinderat statt.
Der Kanton informierte darüber, dass an der Äusseren Dorfstrasse 170 in Kandersteg per Anfang 2028 eine Kollektivunterkunft (Integrationszentrum) mit maximal 200 Bettenplätzen vorgesehen ist. In der Regel soll die Unterkunft mit höchstens 160 Personen belegt werden. Dies entspricht rund 12 Prozent der heutigen Wohnbevölkerung von Kandersteg. Geplant ist ein zehnjähriger Mietvertrag nach Abschluss der Umbauarbeiten in den Jahren 2026–2027.
Kritische Würdigung durch den Gemeinderat
Der Gemeinderat anerkennt, dass das Asylwesen eine Verbundaufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden darstellt. Gleichzeitig beurteilt er die vorgesehene Grössenordnung der Unterkunft im Verhältnis zur Bevölkerungszahl von Kandersteg als sehr herausfordernd.
Eine zusätzliche Bevölkerungszunahme von rund 12 Prozent innerhalb kurzer Zeit wirft insbesondere Fragen zur schulischen Organisation, zur Infrastruktur, zur öffentlichen Sicherheit, zur sozialen Integration sowie zu den finanziellen Auswirkungen auf. Der Gemeinderat erachtet es als zwingend, dass diese Aspekte umfassend geprüft und transparent ausgewiesen werden, bevor verbindliche Entscheide getroffen werden.
Offene Fragen an den Kanton
Nun hat Grossrat und Gemeinderatspräsident, René Maeder dem Regierungsrat des Kantons Bern mittels Interpellation mehrere Fragen gestellt. Diese betreffen insbesondere:
· die rechtliche Zulässigkeit eines Mietvertrags ohne Zustimmung der Standortgemeinde,
· die Auswirkungen auf den lokalen Wohnungsmarkt und den Erstwohnungsbau,
· die Kompensation finanzieller und infrastruktureller Mehrkosten für die Gemeinde,
· die Verhältnismässigkeit hoher Investitionen bei einer Vertragsdauer von lediglich zehn Jahren sowie mögliche Alternativstandorte.
Weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat setzt sich weiterhin für eine sachliche, lösungsorientierte Diskussion ein. Oberstes Ziel ist es, die Interessen der Gemeinde Kandersteg sowie die langfristige Tragfähigkeit für Bevölkerung, Infrastruktur und Finanzen sicherzustellen.
