Kein Zwang zu Wohnsitzwechsel bei Heimeintritt
7. April 2025 – Mit einer Motion im Grossen Rat fordert Die Mitte Kanton Bern, dass ältere Menschen beim Eintritt in ein auswärtiges Alters- oder Pflegeheim ihren Wohnsitz in der bisherigen Wohngemeinde behalten können. Ziel ist es, betagte Personen vor unnötiger Bürokratie und Verunsicherung zu schützen.
Hintergrund der Motion ist ein über zehn Jahre altes Bundesgerichtsurteil, das in der Praxis dazu führt, dass Heimeintritte mit einem automatischen Wohnsitzwechsel verbunden sind – auch dann, wenn der Aufenthalt nur vorübergehend ist oder aufgrund eines Ferienbetts erfolgt. Diese Praxis wird in den Kantonen unterschiedlich gehandhabt und führt im Kanton Bern zunehmend zu Problemen.
«Für viele ältere Menschen ist der Eintritt in ein Pflegeheim ein einschneidendes Ereignis. Ein zusätzlicher administrativer Aufwand durch den erzwungenen Wohnsitzwechsel ist weder zumutbar noch nötig», sagt Grossrat Peter Gerber, Fraktionspräsident.
Die Mitte weist zudem darauf hin, dass im Kanton Bern die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Pflegeheimen unter zwei Jahren liegt. In vielen Fällen entscheiden sich Betroffene aus medizinischen Gründen für ein Heim ausserhalb ihrer Wohngemeinde, etwa weil dort ein passendes Angebot vorhanden ist. Ein Wohnsitzwechsel für diese kurze Zeit bringt jedoch steuerliche Verschiebungen, unnötige Umtriebe bei der Pflegefinanzierung und neue Herausforderungen bei Bestattungen mit sich.
Die Mitte Kanton Bern fordert daher den Regierungsrat auf, eine Lösung zu erarbeiten, die es erlaubt, den Wohnsitz in der ursprünglichen Gemeinde beizubehalten – zum Wohle der Betroffenen und der beteiligten Gemeinden.
